28.07.2009 | Der besondere Fall
Urinstrahlgeräusche als Mietminderungsgrund
Die Gründe einer Mietminderung können bekanntlich vielfältiger Natur sein. Dies beweist jüngst wieder eine Entscheidung des LG Berlin (20.4.09, 67 S 335/08). Der Kläger fühlte sich durch das - gutachterlich bestätigte - Urinstrahlgeräusch eines nachbarlichen „Stehpinklers“ in seinem Wohnzimmer gestört. Das LG hielt eine Mietminderung von 10 Prozent für angemessen. Von einem 1978 errichteten Gebäude könne man erwarten, dass „solche doch sehr penetranten und unangenehmen Geräusche im Wohnbereich nicht auftreten.“ Übrigens: Für die gleichzeitig an der mitvermieteten Kücheneinrichtung geltend gemachten Mängel, wie hängende Türen und sich lösende Umleimer, hielt das LG nur eine Minderung von 3,5 Prozent für gerechtfertigt.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 134 | ID 128679