27.03.2008 | Der praktische Fall
AGB-rechtliche Mandate richtig bearbeiten und vollständig abrechnen
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
Die mietrechtliche Beratung zu AGB-Fragen gehört zum Standard-Repertoire des Anwalts. Gleichwohl ist oft zu beobachten, dass sich hier ineffiziente Verhaltensweisen nachteilig auf das Ergebnis der Beratungsleistung auswirken und Fehler bei der Abrechnung dazu führen, dass der Anwalt Honorar verschenkt. Der Beitrag zeigt, wie Sie diese Fehler vermeiden.
AGB-rechtliche Mandate von Anfang an richtig „einstielen“
Typischerweise befasst sich der Berater bei mietrechtlichen AGB-Fragen mit folgenden Situationen:
- Es ist ein Mustermietvertrag für eine Vielzahl von Fällen zu erstellen.
- Mit einem konkreten Mietinteressenten ist ein Mietvertrag über ein bestimmtes Objekt abzuschließen.
- Ein vorgelegter Mustermietvertrag ist daraufhin zu überprüfen, ob er Grundlage eines konkreten Mietverhältnisses sein kann oder generell für zukünftige Mietabschlüsse verwendet werden kann.
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