26.02.2009 | Energieausweis
Einbeziehung in den Mietvertrag riskant
Seit dem 1.1.09 muss auch bei nach dem Baujahr 1965 errichteten Wohngebäuden einem Mietinteressenten der Energieausweis des Gebäudes zugänglich gemacht werden. Viele Leser fragen derzeit an, ob es ratsam ist, den Energieausweis auch zum Inhalt des Mietvertrags zu machen. Da diese Pflicht ab dem 1.7.09 auch für Nichtwohngebäude gilt, stellt sich die Frage für Wohn- und Gewerberaum gleichermaßen.
Aus diesem Anlass verweisen wir auf den Beitrag von Pfeifer in MK 07, 146, in dem das Thema ausführlich behandelt und die Vor- und Nachteile einer Einbeziehung des Energieausweises in den Mietvertrag beleuchtet werden. Neben wertvollen Praxishinweisen enthält der Beitrag auch die Musterformulierung einer Bestätigung über die Vorlage des Energieausweises unter Vermeidung der Einbeziehung in den Mietvertrag.
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