09.11.2010 | Gebrauchsbeeinträchtigung
Sozialüblicher Nachbarlärm für Anwaltskanzlei zumutbar
Das OLG Dresden hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass auch Anwälte in gewissen Grenzen Nachbarlärm aushalten müssen (10.2.09, 5 U 1336/08, Abruf-Nr. 091232).
Der klagende Rechtsanwalt hatte seinen Vermieter auf Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen seiner Kanzleiräume in Anspruch genommen, die durch Geräusche der Kinder aus der oberen Wohnung hervorgerufen würden. Die OLG-Richter kamen nach einem Ortstermin zu dem Ergebnis, dass die Geräuschbelästigungen hingenommen werden müssten, da sie ein sozialangemessenes Maß nicht übersteigen. Insbesondere ist der Vermieter nicht daran gehindert, die Wohnung über einer Anwaltskanzlei an eine lebhafte Familie zu vermieten, die dort musiziert und ihre Kinder spielen lässt.