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  • 01.05.2005 | Gewerberaummiete

    Kosten der Fassadenreinigung umlegbar

    Zwar können Nebenkosten im Gewerberaummietrecht leichter auf den Mieter umgelegt werden als in der Wohraummiete (Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Aufl., S. 105). Völlig frei sind die Parteien dabei jedoch nicht (MK 05, 64). Immer wieder kommt es daher – vor allem bei „exotischen“ Nebenkostenarten – zum Streit darüber, ob entsprechende Umlageklauseln wirksam sind. Unser Leser, Rechtsanwalt Dr. Alexander Herbert, Offenbach, hat uns in diesem Zusammenhang auf ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt aufmerksam gemacht. Danach dürfen die Kosten der Fassadenreinigung bei Geschäftsraum auf den Mieter umgelegt werden (18.3.05, 2-11 S 242/04, n.v., Abruf-Nr. 051003).  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 79 | ID 88605