26.03.2009 | Gewerberaummiete
Nicht vorsteuerabzugsberechtigter Mieter muss keine Mehrwertsteuer zahlen
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
1. Zur Auslegung der Vereinbarung einer Grundmiete von „monatlich x DM zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 15 Prozent, = y DM" anhand der Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Festlegung des Mietzinses, wenn der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren konnte. |
2. Zur Entscheidungserheblichkeit der Behauptung des Vermieters, bei Abschluss dieses Vertrags habe die Mieterin ihre Bereitschaft erklärt, den verlangten Gesamtpreis unabhängig davon zu zahlen, ob sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermieter wahrnehmen könne oder wolle. |
(BGH 21.1.09, XII ZR 79/07, Abruf-Nr. 090725) |
Sachverhalt
Der Mietvertrag über Büroräume lautet in § 3:
„(1) Die Grundmiete beträgt monatlich DM ... zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 15 Prozent: ... DM. Der Betrag der Grundmiete errechnet sich aus einem Preis von ... DM/qm zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Der Mieter trägt alle Betriebs- und Nebenkosten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig