Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.03.2009 | Gewerberaummiete

    Nicht vorsteuerabzugsberechtigter Mieter muss keine Mehrwertsteuer zahlen

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

    1. Zur Auslegung der Vereinbarung einer Grundmiete von „monatlich x DM zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 15 Prozent, = y DM" anhand der Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Festlegung des Mietzinses, wenn der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren konnte.  
    2. Zur Entscheidungserheblichkeit der Behauptung des Vermieters, bei Abschluss dieses Vertrags habe die Mieterin ihre Bereitschaft erklärt, den verlangten Gesamtpreis unabhängig davon zu zahlen, ob sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sei und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Vermieter wahrnehmen könne oder wolle.  
    (BGH 21.1.09, XII ZR 79/07, Abruf-Nr. 090725)

     

    Sachverhalt

    Der Mietvertrag über Büroräume lautet in § 3:  

     

    „(1) Die Grundmiete beträgt monatlich DM ... zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zurzeit 15 Prozent: ... DM. Der Betrag der Grundmiete errechnet sich aus einem Preis von ... DM/qm zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.  

     

    (2) Der Mieter trägt alle Betriebs- und Nebenkosten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.