25.11.2009 | Kurz informiert
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RiOLG Birgit Goldschmidt-Neumann, Düsseldorf
Auf der letzten Seite von „Mietrecht kompakt“ lesen Sie stets die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen, hier zu Vermieterpfandrecht, WEG, Sicherheitsmaßnahmen, verbotener Eigenmacht und Streitwert.
Aktuelle Entscheidungen zu Vermieterpfandrecht, verbotene Eigenmacht und Streitwert |
Vermieterpfandrecht/Vollstreckungserinnerung - BGH 13.8.09, I ZB 91/08, Abruf-Nr. 093467 Der Mieter kann mit der Vollstreckungserinnerung nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist; daran fehlt es, wenn er eine Beeinträchtigung ausschließlich aus dem Vermieterpfandrecht ableitet. Der Vermieter kann im Falle einer gegen den Mieter gerichteten Herausgabevollstreckung eines Dritten sein Vermieterpfandrecht nicht mit der Vollstreckungserinnerung geltend machen; er ist darauf beschränkt, einen Rückschaffungsanspruch nach § 562b Abs. 2 BGB geltend zu machen, wenn sein Vermieterpfandrecht dem der Herausgabevollstreckung zugrunde liegenden Recht des Gläubigers vorgeht.
WEG Verwirkung - OLG Frankfurt 10.7.09, 20 W 243/07, Abruf-Nr. 093752 Eine Verwirkung von Ansprüchen eines Wohnungseigentümers wegen baulicher Veränderungen und rechtswidriger Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch einen anderen Wohnungseigentümer setzt neben dem Zeitmoment besondere Umstände voraus, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (Umstandsmoment). Hieran fehlt es, wenn der berechtige Wohnungseigentümer die Ansprüche im Rahmen von Verhandlungen über die Neuordnung des Gemeinschaftsverhältnisses als „Verhandlungsmasse“ eingebracht hat und der verpflichtete Wohnungseigentümer auf diese Verhandlungen eingegangen ist.
Sicherheitsmaßnahmen - KG 7.7.08, 8 U 33/08, Abruf-Nr. 093753 Haben die Parteien in einem Mietvertrag über Wohnraum eine Sicherung der Wohnanlage durch Videoüberwachung vereinbart, kann der Mieter keine darüber hinausgehenden Sicherheitsmaßnahmen (hier: Sicherung der Balkontür) erwarten, es sei denn, diese sind ausdrücklich vereinbart worden.
Verbotene Eigenmacht - KG 14.09.09, 8 U 135/09, Abruf-Nr. 093754 Eine Nutzungsentschädigung steht dem Vermieter nicht zu, wenn er sich nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung im Wege der verbotenen Eigenmacht in den Besitz setzt (hier: durch Austausch der Schlösser). Ein Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens kommt dann grundsätzlich erst ab Rückgabe der Mietsache (hier: Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher) in Betracht.
Streitwert - KG 28.09.09, 22 W 47/09, Abruf-Nr. 093756 Der Streitwert für eine auf die Duldung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten in einem Mietobjekt gerichteten Klage richtet sich nach dem Interesse des Vermieters an einer infolge der Durchführung der Arbeiten möglichen Mieterhöhung oder einer durch sie zu vermeidenden Mietminderung, jeweils begrenzt durch deren Jahresbetrag. Dem Antrag des Vermieters auf Gewährung von Zutritt zum Mietobjekt kommt wertmäßig eine eigenständige Bedeutung zu, wenn die Besonderheit der angestrebten Zutrittsgewährung (hier: Gewährung von Zutritt für Vermessungs- und Planungsarbeiten für eine ganz konkrete Zeitspanne) eine zusätzliche Vollstreckungsmöglichkeit nach §§ 887, 888 ZPO eröffnet. |