01.09.2006 | Letzte Meldung
Autovermieter: Aufklärung beim Unfallersatztarif
Mit Urteil vom 28.6.06 (XII ZR 50/04, Abruf-Nr. 062352) hat der BGH entschieden: Bietet der Autovermieter dem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht deshalb die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, muss der Vermieter den Mieter darüber aufklären. Diese Entscheidung hat in der Praxis bereits für Furore gesorgt. In der nächsten Ausgabe von „Mietrecht kompakt“ werden wir ihre Konsequenzen ausführlich darstellen.
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 156 | ID 88712