28.10.2009 | Mietvertrag
Untermietverträge rechtssicher gestalten
von RA Norbert Monschau, FA Mietrecht und WEG-Recht, Erftstadt
Der Untermietvertrag (§ 540 BGB) ist ein echter, selbstständiger Mietvertrag, in dem der Hauptmieter dem Untermieter die Mietsache (oder Teile derselben) auf Zeit entgeltlich überlässt. Da der Vermieter dies genehmigen muss und er unter Umständen einen unmittelbaren Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den Untermieter hat, ist es unabdingbar, einen klaren Untermietvertrag zu vereinbaren. Das nachstehende Vertragsmuster geht von dem in der Praxis häufigen Fall aus, dass eine möblierte Wohnung (teilweise) untervermietet wird. Besonderheiten und taktische Erwägungen werden in der anschließenden Checkliste erläutert.
Musterformulierung: Untermietvertrag |
§ 1 Mietsache 1. ... (Vermieter und Hauptmieter) vermietet an ... (Untermieter) folgende, im Hause ... in ... gelegene Wohnung ...
2. Die Wohnung ist möbliert.
3. Dem Untermieter ist bekannt, dass sein Vermieter selbst Mieter der Wohnung ist und er gegenüber dem Hauptvermieter, Eigentümer der Wohnung, keinen Kündigungsschutz genießt.
4. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
5. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht.
§ 2 Miete und Nebenkosten 1. Die Grundmiete beträgt ... EUR im Monat und ist monatlich im voraus bis zum dritten Werktag eines Monats an den Vermieter (Hauptmieter) zu bezahlen.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters (Hauptmieters) an.
3. Daneben schuldet der Untermieter eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser von monatlich ... EUR.
4. Die Vorauszahlung für die übrigen Nebenkosten gemäß § 2 BetrKV in seiner jeweiligen Fassung beträgt monatlich ... EUR.
5. Die Nebenkosten sind zusammen mit der Miete zu bezahlen.
§ 3 Sicherheitsleistung 1. Der Untermieter zahlt an den Vermieter (Hauptmieter) eine Barkaution in Höhe von ... EUR zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis.
2. Die Zahlung kann in drei Monatsraten erfolgen. In diesem Fall ist die erste Rate mit der Zahlung der ersten Miete, die beiden folgenden Raten mit der zweiten und dritten Miete zu leisten.
§ 4 Weitere Leistungen 1. Die Vorsorgeleistungen für elektrischen Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sind im Mietpreis enthalten.
2. Der Untermieter trägt die Kosten der von ihm selbst betriebenen Einrichtungen.
3. Dem Untermieter ist es gestattet, die in der Wohnung installierte Telefonanlage zu benutzen. Der Untermieter beteiligt sich an den insoweit anfallenden monatlichen Kosten in Höhe von ... EUR.
§ 5 Einrichtung/Gebrauchsüberlassung 1. Mitvermietet sind folgende Einrichtungsgegenstände: ...
2. Während der Dauer des Untermietverhältnisses dürfen Einrichtungsgegenstände nur mit Genehmigung des Vermieters (Hauptmieters) entfernt und anderweitig aufgestellt werden.
3. Der Untermieter ist ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters (Hauptmieters) nicht berechtigt, die Mieträume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte zu überlassen oder andere Personen als die beim Vertragsschluss angegebenen zusätzlich oder ersatzweise in die Mieträume aufzunehmen.
§ 6 Verweis auf den Hauptmietvertrag 1. Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrags gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter entsprechend: a) Schönheitsreparaturen, § ... b) Bagatellschäden, § ... c) Aufrechnung und Zurückbehaltung, § ... d) Benutzung der Mietsache, § ... e) Hausordnung, § ...
2. Der Hauptmietvertrag ist Bestandteil dieses Untermietvertrags und diesem angeheftet.
3. Dem Untermieter ist der Inhalt des Hauptmietvertrags bekannt.
§ 7 Weitere Vereinbarungen 1. Dem Untermieter werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: ...
2. Folgende Kochzeiten werden für die Mitbenutzung der Küche vereinbart: ...
3. Der Untermieter beteiligt sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen und Einrichtungen (z. B. Toilette, Bad, Küche etc.) nach folgender Maßgabe: ... 4. Die Tierhaltung in der Wohnung ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Kleintieren (übliche Haustiere wie z. B. Ziervögel oder Zierfische) im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.
Ort, Datum,
Unterschriften Vermieter (Hauptmieter) und Untermieter |
Checkliste: Diese Punkte sind beim Untermietverhältnis zu beachten |
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