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  • 29.03.2011 | OLG Düsseldorf

    Pflichten des Vermieters nach berechtigter Kündigung

    Der Vermieter ist nach berechtigter (hier: fristlosen) Kündigung weder zur weiteren Gebrauchsüberlassung noch zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Eine Vereinbarung zur Nichtausübung der Option für einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren unterliegt dem Schriftformerfordernis (§ 550 BGB).  

    (OLG Düsseldorf 28.10.10, I-10 U 22/10), (Abruf-Nr. 110948)  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 55 | ID 143420