29.03.2011 | OLG Düsseldorf
Pflichten des Vermieters nach berechtigter Kündigung
Der Vermieter ist nach berechtigter (hier: fristlosen) Kündigung weder zur weiteren Gebrauchsüberlassung noch zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Eine Vereinbarung zur Nichtausübung der Option für einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren unterliegt dem Schriftformerfordernis (§ 550 BGB).
(OLG Düsseldorf 28.10.10, I-10 U 22/10), (Abruf-Nr. 110948)
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 55 | ID 143420