· Fachbeitrag · Abgrenzung Wohn- /Gewerberaum
GmbH & Co. KG kann Räume nicht zu eigenen Wohnzwecken anmieten
von RiOLG a. D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Wann liegt ein Wohnraummietverhältnis vor und welche Voraussetzungen sind an die konkludente Übernahme der Bestimmungen des „sozialen Mietrechts“ in einem gewerblichen Mietvertrag zu stellen? Mit diesen Fragen musste sich der BGH auseinandersetzen. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Zwangsverwalter über das Grundstück der Schuldnerin. Diese hatte acht Wohnungen an die Firma DPS vermietet. In der mit „Mietvertrag über Wohnraum“ überschriebenen Vertragsurkunde heißt es u. a.:
- Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken nachstehende Wohnungen: …
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