Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2005 | Rechtsprechungsübersicht

    ABC der Geschäftswerte in WEG-Verfahren

    von RA Norbert Slomian, Heilbronn

    Die Fortsetzung der in „Mietrecht kompakt“ 05, 88, begonnenen Rechtsprechungsübersicht erfasst die Stichworte „Gebrauchsregelung“ bis „Instandhaltungsrücklage“.  

     

    Rechtsprechungsübersicht: ABC der Geschäftswerte in WEG-Verfahren

    Stichwort  

    Geschäftswertbemessung  

    Fundstelle  

    Gebrauchsregelung 

    Garagen: Beitreibung von Hausgeldzahlungen unter Einschaltung eines Anwalts  

    10.000 DM  

    LG Stuttgart  

    WuM 97, 128  

    Geringes Eigeninteresse 

    kleiner Miteigentumsanteil  

    Begrenzung auf das Fünffache seines Kostenanteils  

    KG  

    ZMR 89, 27  

    Geringes Eigeninteresse 

    kleiner Miteigentumsanteil  

    Keine starre Begrenzung auf das Fünffache  

    LG Hannover  

    NdsRpflg 91, 90  

    Hausmeister 

    Rüge, er sei ungeeignet und zu hoch vergütet  

    Jahresgehalt des Hausmeisters  

    BayObLG  

    ZMR 97, 256  

    Instandhaltung 

    allgemein  

    Einzelfallabwägung; ausdrücklich keine Begrenzung auf den fünffachen Individualbetrag, da die Kosten nicht unter die Zumutbarkeitsgrenze sinken sollen  

    OLG Köln  

    MDR 94, 1153  

    Instandhaltung 

    allgemein  

    Gesamtkosten der Maßnahme  

    BayObLG  

    WE 97, 238  

    Instandhaltung 

    allgemein  

    Kosten der Maßnahme in voller Höhe  

    BayObLG  

    WuM 92, 334  

    Instandhaltung 

    allgemein  

    Kosten der Maßnahme  

    BayObLG  

    WuM 03, 533  

    Instandhaltung 

    allgemein  

    Bei Sanierungskosten von 1,9 Mio. DM und Eigeninteresse von 20.000 DM ist der Geschäftswert 175.000 DM angemessen  

    BayObLG  

    WuM 00, 690  

    Instandhaltung 

    allgemein  

    Gesamtkosten der Maßnahme  

    BayObLG  

    12.2.99  

    3Z BR 209/98  

    Instandhaltung 

    allgemein  

    Bei Gesamtkosten von 1,6 Mio. DM und Eigeninteresse von 12.160 DM ein Teilbetrag von 640.000 DM; Anwaltskosten nicht berücksichtigt, da Anwalt in der unselbstständigen Beschlussanfechtung nicht erforderlich war und nur Bezug auf die Ausführungen des Kollegen genommen hatte  

    OLG Karlsruhe  

    ZMR 96, 226  

    Instandhaltung 

    alternative Ausführung  

    Kostendifferenz zwischen beschlossener und erstrebter Ausführungsmethode in voller Höhe  

    BayObLG  

    WuM 96, 247  

    Instandhaltung 

    alternative Ausführung  

    Kosten für eine Komplettsanierung zwischen 1,1 und 1,5 Mio. DM bei einem Eigeninteresse von 16,59/1000 und potentieller Fassadenreparatur von ca. 350.000 DM ergaben Gegenstandswert von 150.000 DM  

    BayObLG  

    WuM 98, 313  

    Instandhaltung 

    Heizungserneuerung  

    15 Prozent der Gesamtkosten von 240.000 DM (= 18.000 EUR) bei Individualinteresse von 1.500 DM  

    BayObLG  

    NZM 02, 623  

    Instandhaltung 

    keine anwaltliche Vertretung  

    Voller Wert der Maßnahme (hier 2 Mio. DM), da keine der Parteien anwaltlich vertreten war und deshalb nur Gerichtskosten zu berücksichtigen waren  

    LG Wuppertal  

    NZM 00, 881  

    Instandhaltung  

    Kostentragung nach abgeschlossener Sanierung  

    10 Prozent des Gesamtsanierungsaufwands zzgl. des konkret auf den Antragsteller entfallenden Betrages  

    OLG Hamburg  

    ZMR 01, 379  

    Instandhaltung  

    Maßnahme in kleinem Objekt  

    Bei kleiner Eigentümergemeinschaft (6 Wohneinheiten) ist das Eigeninteresse typischerweise bereits hoch und das Kostenrisiko damit regelmäßig zumutbar. Konkret jedoch wegen möglicher Unkenntnis über den verbleibenden Gesamtkostenbetrag von 450.000 DM Gegenstandswert nur 150.000 DM  

    BayObLG  

    WuM 93, 310  

    Instandhaltung 

    Maßnahme nicht erforderlich, ohne Vergleichsangebote vergeben und preiswerter zu erledigen  

    Volle Kosten der Instandhaltungsmaßnahme  

    BayObLG  

    ZMR 97, 256  

    Instandhaltung  

    Saunaerweiterung  

    Baukosten 360.000 DM, kein Eigeninteresse, da keine Kostenbeteiligung des Betroffenen; 20 bis 25 Prozent des vollen Werts  

    BayObLG  

    WE 97, 77  

    Instandhaltung 

    Umfangreiche Sanierungsmaßnahme  

    Bei Gesamtkosten von 2,6 Mio. DM und Eigeninteresse von 56.000 DM Gegenstandswert von 200.000 DM  

    BayObLG  

    10.2.99  

    3Z BR 190/98  

    Instandhaltung  

    Umgestaltung Briefkasten- und Klingelanlage  

    Integration von Briefkasten und Klingel eines einzelnen Eigentümers in Gesamtbriefkasten- und Klingelanlage: 1.000 DM  

    KG  

    ZMR 93, 184  

    Instandhaltungsrücklage 

    Keine Entnahme der Kosten einer Maßnahme aus der Rücklage  

    Individueller Anteil der Kosten  

    OLG Karlsruhe  

    OLGR 04, 213  

     

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 107 | ID 88634