Stichwort | Geschäftswertbemessung | Fundstelle |
Gebrauchsregelung Garagen: Beitreibung von Hausgeldzahlungen unter Einschaltung eines Anwalts | 10.000 DM | LG Stuttgart WuM 97, 128 |
Geringes Eigeninteresse kleiner Miteigentumsanteil | Begrenzung auf das Fünffache seines Kostenanteils | KG ZMR 89, 27 |
Geringes Eigeninteresse kleiner Miteigentumsanteil | Keine starre Begrenzung auf das Fünffache | LG Hannover NdsRpflg 91, 90 |
Hausmeister Rüge, er sei ungeeignet und zu hoch vergütet | Jahresgehalt des Hausmeisters | BayObLG ZMR 97, 256 |
Instandhaltung allgemein | Einzelfallabwägung; ausdrücklich keine Begrenzung auf den fünffachen Individualbetrag, da die Kosten nicht unter die Zumutbarkeitsgrenze sinken sollen | OLG Köln MDR 94, 1153 |
Instandhaltung allgemein | Gesamtkosten der Maßnahme | BayObLG WE 97, 238 |
Instandhaltung allgemein | Kosten der Maßnahme in voller Höhe | BayObLG WuM 92, 334 |
Instandhaltung allgemein | Kosten der Maßnahme | BayObLG WuM 03, 533 |
Instandhaltung allgemein | Bei Sanierungskosten von 1,9 Mio. DM und Eigeninteresse von 20.000 DM ist der Geschäftswert 175.000 DM angemessen | BayObLG WuM 00, 690 |
Instandhaltung allgemein | Gesamtkosten der Maßnahme | BayObLG 12.2.99 3Z BR 209/98 |
Instandhaltung allgemein | Bei Gesamtkosten von 1,6 Mio. DM und Eigeninteresse von 12.160 DM ein Teilbetrag von 640.000 DM; Anwaltskosten nicht berücksichtigt, da Anwalt in der unselbstständigen Beschlussanfechtung nicht erforderlich war und nur Bezug auf die Ausführungen des Kollegen genommen hatte | OLG Karlsruhe ZMR 96, 226 |
Instandhaltung alternative Ausführung | Kostendifferenz zwischen beschlossener und erstrebter Ausführungsmethode in voller Höhe | BayObLG WuM 96, 247 |
Instandhaltung alternative Ausführung | Kosten für eine Komplettsanierung zwischen 1,1 und 1,5 Mio. DM bei einem Eigeninteresse von 16,59/1000 und potentieller Fassadenreparatur von ca. 350.000 DM ergaben Gegenstandswert von 150.000 DM | BayObLG WuM 98, 313 |
Instandhaltung Heizungserneuerung | 15 Prozent der Gesamtkosten von 240.000 DM (= 18.000 EUR) bei Individualinteresse von 1.500 DM | BayObLG NZM 02, 623 |
Instandhaltung keine anwaltliche Vertretung | Voller Wert der Maßnahme (hier 2 Mio. DM), da keine der Parteien anwaltlich vertreten war und deshalb nur Gerichtskosten zu berücksichtigen waren | LG Wuppertal NZM 00, 881 |
Instandhaltung Kostentragung nach abgeschlossener Sanierung | 10 Prozent des Gesamtsanierungsaufwands zzgl. des konkret auf den Antragsteller entfallenden Betrages | OLG Hamburg ZMR 01, 379 |
Instandhaltung Maßnahme in kleinem Objekt | Bei kleiner Eigentümergemeinschaft (6 Wohneinheiten) ist das Eigeninteresse typischerweise bereits hoch und das Kostenrisiko damit regelmäßig zumutbar. Konkret jedoch wegen möglicher Unkenntnis über den verbleibenden Gesamtkostenbetrag von 450.000 DM Gegenstandswert nur 150.000 DM | BayObLG WuM 93, 310 |
Instandhaltung Maßnahme nicht erforderlich, ohne Vergleichsangebote vergeben und preiswerter zu erledigen | Volle Kosten der Instandhaltungsmaßnahme | BayObLG ZMR 97, 256 |
Instandhaltung Saunaerweiterung | Baukosten 360.000 DM, kein Eigeninteresse, da keine Kostenbeteiligung des Betroffenen; 20 bis 25 Prozent des vollen Werts | BayObLG WE 97, 77 |
Instandhaltung Umfangreiche Sanierungsmaßnahme | Bei Gesamtkosten von 2,6 Mio. DM und Eigeninteresse von 56.000 DM Gegenstandswert von 200.000 DM | BayObLG 10.2.99 3Z BR 190/98 |
Instandhaltung Umgestaltung Briefkasten- und Klingelanlage | Integration von Briefkasten und Klingel eines einzelnen Eigentümers in Gesamtbriefkasten- und Klingelanlage: 1.000 DM | KG ZMR 93, 184 |
Instandhaltungsrücklage Keine Entnahme der Kosten einer Maßnahme aus der Rücklage | Individueller Anteil der Kosten | OLG Karlsruhe OLGR 04, 213 |