Stichwort | Geschäftswertbemessung | Fundstelle |
Anwalt Verwalterermächtigung zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen einzelne Eigentümer unter Einschaltung eines Anwalts | 6.000 DM | BayObLG WuM 92, 334 |
Anwalt Verwalterermächtigung zur Strafanzeige unter Einschaltung eines Anwalts | 3.000 DM bemessen nach den Anwaltskosten für eine Strafanzeige und danach folgende Schadensersatzansprüche | BayObLG WuM 98, 687 |
Anwalt Beauftragung | Voraussichtliche Anwaltskosten einer Instanz, hier ohne Erhöhungsgebühr, da der Anspruch auch vom einzelnen Eigentümer gerichtlich geltend gemacht werden kann | BayObLG WuM 90, 95 |
Auskunftsanspruch auf Namen/Adressen der Miteigentümer gegen den Verwalter | 25 Prozent des Werts, dessen Durchsetzung mit der Auskunft verfolgt werden soll | LG Erfurt NZM 00, 519 |
Beseitigung Allgemein | Verkehrswert des zu beseitigenden Gegenstands zzgl. Einbau- und Beseitigungskosten | BayObLG 23.10.03 2Z BR 197/03 |
Beseitigung Basketballkorb im Hof | 100 DM | LG Kempten 10.3.99 4 T 407/99 |
Beseitigung Dachfenster | Herstellungs- und Beseitigungskosten zzgl. Auswirkungen auf den Nutzwert des betroffenen Dachraums | BayObLG WuM 02, 568 |
Beseitigung Doppelgarage | 20.000 EUR unter Berücksichtigung der Baukosten, alternativ der Beseitigungskosten und der Beeinträchtigung für Lichteinfall, Sichtverhältnisse, Geräuschimmissionen und Nutzungsmöglichkeit der benachbarten Sondernutzungsfläche | BayObLG ZWE 02, 407 |
Beseitigung Lüftungsklappe in Außenwand und Nutzungsunterlassung des Dunstabzugs | 3.100 DM bemessen nach Einbaukosten, Beseitigungskosten sowie 100 DM für die Gebrauchsunterlassung | BayObLG WuM 98, 688 |
Beseitigung Parabolantenne | 5.000 DM bei Wunsch, die ästhetische Beeinträchtigung zu beenden | LG Bremen WuM 97, 70 |
Beseitigung Parabolantenne | Regelwert in Höhe von 3.000 EUR | OLG Frankfurt 10.7.03 20 W 466/02 |
Beseitigung Wiedereinbau einer Duplex- Hebebühne auf Tiefgaragenstellplatz | 10.000 DM nach den geschätzten Kosten für den Wiedereinbau | BayObLG WE 99, 79 |
Besichtigungsrecht des Verwalters von Sondereigentumsräumen | 1.000 DM | BayObLG ZMR 97, 668 |
Bestellung Hausmeister | Gesamtvergütung des Hausmeisters im Bestellungszeitraum | BayObLG NZM 04, 114 |
Einberufung Eigentümerversammlung, TOP: Verwalterbestellung | 50 Prozent der in Betracht kommenden Verwaltervergütung | BayObLG ZMR 98, 299 |
Entziehungsbeschluss | Interesse am Behalten der Einheit einerseits und am Ausscheiden des betroffenen Eigentümers andererseits; regelmäßig 20 Prozent des Verkehrswertes | BayObLG WuM 91, 633 |
Entziehungsbeschluss | Summe aus Wertverlust bei erzwungener Veräußerung und Aufwendungen für Beschaffen eines vergleichbaren Objekts | BayObLG WuM 95, 500 |
Erledigungserklärung einseitige Erklärung | Kosteninteresse | BayObLG WuM 92, 568 |
Erledigungserklärung übereinstimmende Erklärung | Gesamtkosten des Verfahrens | BayObLG 22.8.02 2Z BR 83/02 |
Eventualeinberufung Feststellung der Unwirksamkeit | 3.000 DM | BayObLG WuM 97, 400 |
Formelle Mängel Allgemein | Kosten der neuen Versammlung auf 558 DM (186 WE und 3 DM pro WE) geschätzt; das AG hatte den Wert des umstrittenen Beschlusses mit 600.000 DM zu Grunde gelegt | LG Köln ZMR 89, 71 |
Formelle Mängel Jahresabrechnung | 15 Prozent des Gesamtvolumens, wenn nur formelle Mängel gerügt werden (einheitliche Erstellung und Beschlussfassung für zwei getrennte Eigentümergemeinschaften) | BayObLG ZMR 02, 66 |
Formelle Mängel Jahresabrechnung | 25 Prozent des Gesamtvolumens | LG Hannover WuM 93, 714 |
Formelle Mängel Jahresabrechnung | 10 Prozent des Gesamtvolumens | BayObLG WuM 97, 400 |
Formelle Mängel Redeverbot in der Versammlung | Redeverbot für den Anwalt in der Eigentümerversammlung; Wert des angefochtenen Beschlusses: 30.213 EUR; bei Anfechtung allein wegen formeller Mängel bedeutet das Verfahren nur eine zeitliche Verzögerung, da der gleiche Beschluss formwirksam erneut erfolgen kann; Geschäftswert daher pauschal 11.000 EUR | BayObLG ZMR 04, 50 |
Fristwahrung Globalanfechtung aller Beschlüsse bis zur Kenntnis des Protokolls | Pauschal 2.000 DM als Interesse des Eigentümers an der Kenntniserlangung des Protokollinhalts | LG Köln WuM 89, 660 |
Fristwahrung ohne Beteiligung des Gegners | Pauschal je 50.000 DM für Jahresabrechnung mit Volumen von 1,36 Mio. DM bzw. Wirtschaftsplan mit Volumen 1,4 Mio. DM | BayObLG ZWE 01, 429 |
Fristwahrung tatsächlich waren keine Beschlüsse gefasst | Pauschal 50.000 DM für potentiellen Beschluss über Entziehung des Eigentums (Wert ca. 600.000 DM) und Verfahren wegen 56.000 DM Zahlungsrückständen | BayObLG WuM 91, 633 |
Fristwahrung Rücknahme nach Protokollkenntnis | Interesse an der Protokollkenntnis, hier: 2.000 DM | LG Köln WuM 89, 660 |