An das AG ... – Vollstreckungsgericht – Antrag auf Zwangsversteigerung wegen dinglicher Forderung In der Zwangsversteigerungssache Wohnungseigentümergemeinschaft ... – Gläubigerin – vertreten durch Wohnungseigentümerverwaltung ... Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... gegen ... – Schuldner – Der Schuldner ist Eigentümer des im Grundbuch von ... Blatt ... auf seinen Namen eingetragenen Grundbesitzes: Miteigentumsanteil von ... an Grundstück ... Flur ... Flurstück ..., Gebäude- und Freifläche, (Adressangabe) verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und den Räumen im Aufteilungsplan bez. mit Nr. ... Auf Grund des (genaue Titelangabe) vom ... stehen der Gläubigerin gegen den Schuldner folgende dingliche Ansprüche aus dem im oben bezeichneten Grundbuch eingetragenen Recht Abteilung III lfd. Nr. ... zu, und zwar: Kapital | ... EUR | Zinsen in Höhe von ... Prozent vom ... bis ... | ... EUR | Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung | ... EUR | In der Anlage überreiche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug, woraus sich ergibt, dass der Schuldner Eigentümer des Grundbesitzes ist. Darüber hinaus melde ich die Kosten des Anordnungsbeschlusses wie folgt an: Gerichtskosten (Nr. 2210 GKG-VV) | ... 50 EUR | Rechtsanwaltskosten (Nr. 3311 RVG-VV) | ... EUR | Für die weiter entstehenden Kosten, insbesondere für die Terminswahrnehmung werden pauschal zunächst angemeldet. Es wird beantragt, die Zwangsversteigerung anzuordnen. Vorsorglich ist aus Fürsorgepflicht gegenüber dem Mandanten darauf hinzuweisen, dass nach der Entscheidung des BGH vom 17.4.08 (V ZB 13/08, MK 08, 128) das Vollstreckungsgericht nach erfolgter Anordnung der Zwangsversteigerung die zuständige Finanzbehörde gemäß § 54 Abs. 1 S. 4 HS 1 GKG um Übermittlung des Einheitswerts ersuchen muss. Es wird daher gebeten, nach Übermittlung des Einheitswerts diesen nach hier mitzuteilen, damit ggf. der Beitritt aus der Rangklasse 2 gem. § 27 ZVG beantragt werden kann. Ggf. wird um einen gerichtlichen Hinweis gebeten. Rechtsanwalt |