01.05.2005 | WEG
Parabolantenne trotz Kabelanschluss?
Innerhalb weniger Wochen haben sich BGH und BVerfG mit dem Anbringen von Parabolantennen bei vorhandenem Kabelanschluss im Wohnraummietrecht befasst (s.o., S. 84). Auch in einer Eigentümergemeinschaft gelten nach aktueller BGH-Rechtsprechung folgende Grundsätze (NZM 04, 227):
- Selbst bei vorhandenem Kabelanschluss kann das besondere Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers dazu führen, dass die übrigen Eigentümer den Nachteil hinnehmen müssen, der für den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage mit einer auf dem Balkon einer Wohnung aufgestellten Parabolantenne verbunden ist.
- Die Eigentümer können durch Vereinbarung einschränkende Voraussetzungen bestimmen und das Anbringen von Parabolantennen auch generell verbieten. Auf Grund einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB können solche Vereinbarungen aber unwirksam sein, wenn es für ein Festhalten vor allem an einem generellen Verbot am berechtigten Interesse fehlt.
- Ein generelles Verbot von Parabolantennen ist nicht durch Mehrheitsbeschluss möglich. Dieser ist allerdings nur anfechtbar. Zur Nichtigkeit führt es aber, wenn mit dem Beschluss eine Vereinbarung abgeändert wird.
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 90 | ID 88604