· Fachbeitrag · Unterlassungsanpruch
Streitpunkt: Parabolantenne auf dem Balkon
von Assessor jur. Harald Büring, Düsseldorf
| Wenn Mieter auf dem Balkon ihrer Mietwohnung eine Parabolantenne montieren, ohne zuvor die Zustimmung ihres Vermieters eingeholt zu haben, kommt es schnell zum Streit. Die Rechtsprechung ist extrem einzelfallbezogen. Der folgende Beitrag gibt eine Orientierungshilfe. |
1. Allgemeines
Inwieweit der Vermieter einen Anspruch auf Unterlassung nach § 541 BGB hat, hängt davon ab, ob im Aufstellen einer Parabolantenne eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache liegt. Das richtet sich nach einer Interessensabwägung zwischen dem Eigentumsrecht des Vermieters, Art. 14 Abs. 1 GG, und dem Informationsbedürfnis des Mieters in seiner Sprache und seinem Heimatland, Art. 5 Abs. 1 GG (st. Rspr., u. a. BGH NJW 06, 1062; BVerfG 31.3.13, WuM 13, 413). Hierbei darf berücksichtigt werden, inwieweit ausländische Programme über das Internet allgemein zugänglich sind (BGH 14.5.13, VIII ZR 268/12, NZM 13, 647).
2. Beispiele aus der Rechtsprechung
Welche Gesichtspunkte vor allem für die o. g. Abwägung maßgeblich sind, wird an den folgenden Beispielen deutlich.
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