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  • 01.10.2006 | WEG

    Verwalterbefugnisse: Keine eigenmächtige Entscheidung über Rechtsverteidigung

    von RA, Dipl.-Finanzwirt Hermann Kahlen, FAStR, Senden/Westf.

    Ein Wohnungseigentümer nahm die Eigentümergemeinschaft wegen einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme in Anspruch. Die Antragsschrift wurde dem Verwalter zugestellt. Dieser führte das gerichtliche Verfahren durch, ohne zuvor die Eigentümer zu unterrichten. Das Verfahren ging für die Gemeinschaft verloren. Sie musste die Verfahrenskosten tragen. Diese verlangte sie im Wege des Schadenersatzes vom Verwalter zurück.  

     

    Mit Erfolg: Das OLG Köln entschied, dass der Verwalter ohne gesonderte Ermächtigung nicht befugt sei, Ansprüche gegen die Gemeinschaft abzuwehren (31.3.06, 16 Wx 237/05, Abruf-Nr. 062702). Es ist Sache der Eigentümergemeinschaft, ggf. in einer gesondert einzuberufenden Eigentümerversammlung, derartige Entscheidungen zu treffen. Die Wohnungseigentümer sind die „Herren des Verfahrens“.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 176 | ID 88735