25.11.2009 | Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsfehler vermeiden
von Christian Noe, Rechtsanwaltsfachangestellter, Gelsenkirchen
In MK 09, 68 hatten wir berichtet, wie Sie Mietforderungen effektiv und sicher pfänden. Daran anknüpfend haben wir mit Unterstützung des Gerichtsvollziehers beim AG Müllheim, Thorsten Greszer wichtige Ratschläge und Anregungen für die Vollstreckung mietrechtlicher Titel erarbeitet.
1. Aktualität des Rubrums
Bei älteren Titeln gegen eine juristische Person sollten Sie das Rubrum überprüfen. Hat sich der Firmenname der Partei geändert, ist stets ein geeigneter Nachweis beizufügen (z.B. Handelsregister-Auszug bei Namensänderung). Bei Änderung der Rechtsform ist eine gesonderte Rechtsnachfolgeklausel erforderlich (§§ 727 ff. ZPO). Beachte: Diese Klausel muss dem Schuldner i.d. Regel mit zugestellt werden (§ 750 Abs. 1 ZPO).
2. Legitimation mit Original-Vollmacht
Legen Sie stets eine Inkassovollmacht im Original bei, wenn Sie den Titel nicht selbst erwirkt haben und folglich nicht als Bevollmächtigter im Titel genannt sind. Eine vergessene Vollmachtsurkunde bringt das gesamte Verfahren ins Stocken, erfordert ein zeitraubendes Nachreichen und lässt den Gläubiger länger auf sein Geld warten.
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