· Nachricht · Erste Entscheidung zum neuen § 940a Abs. 2 ZPO
Keine Räumungsverfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO bei Gewerberaum
| Der neue § 940a Abs. 2 ZPO, der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung gegen den Wohnungsbesitzer ermöglicht, findet auf Gewerbemietverhältnisse keine Anwendung ( KG Berlin 5.9.13, 8 W 64/13 ). |
§ 940a Abs. 2 ZPO ist nur im Wohnraummietrecht anwendbar, nicht aber im Gerwerberaummietrecht. Dies besagt schon der eindeutige Wortlaut. Auch die Gesetzessystematik und die Gesetzesbegründung sprechen klar gegen eine Anwendbarkeit.
Wir werden in der nächsten ausgabe von Mietrecht kompakt ausführlich zu dieser ersten Entscheidung zu § 940a Abs. 2 ZPO berichten.
Quelle: ID 42348650