24.08.2015 · Fachbeitrag · Gewerberaummiete
Ausbleibende Restaurantgäste kein Mangel der Mietsache
| Gehen die Gästezahlen eines in einem Einkaufszentrum betriebenen Restaurants zurück, weil eine gleichfalls im Einkaufszentrum gelegene Veranstaltungshalle wegen einer Nutzungsuntersagungsverfügung nicht betrieben werden darf, begründet dies keinen Mangel der Mietsache. Das Nichtbetreiben des Veranstaltungsbetriebs anderer Mieter wirkt sich nicht unmittelbar auf die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts aus, sondern allenfalls auf den mit dem darin betriebenen Gewerbe erzielbaren Gewinn (OLG Düsseldorf 5.6.14, 24 U 159/13, Abruf-Nr. 145183 ). |
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