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  • 31.01.2025 · Nachricht · Gewerberaummiete

    Patienten stören Hausfrieden schwerwiegend: Kündigung!

    | Kommt es durch Patienten zu wiederholten und schwerwiegenden Störungen des Hausfriedens, ist die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt (OLG Köln 1.3.24, 1 U 10/23, Abruf-Nr. 245936 ). |