31.01.2025 · Nachricht · Gewerberaummiete
Patienten stören Hausfrieden schwerwiegend: Kündigung!
| Kommt es durch Patienten zu wiederholten und schwerwiegenden Störungen des Hausfriedens, ist die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt (OLG Köln 1.3.24, 1 U 10/23, Abruf-Nr. 245936 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig