20.11.2013 · Fachbeitrag · Kautionsanlage
Auch Gewerberaumvermieter muss Kaution insolvenzfest anlegen
| Der Geschäftsraumvermieter ist ebenso wie der Wohnungsvermieter verpflichtet, die vom Mieter geleistete Barkaution von seinem Vermögen getrennt und insolvenzsicher anzulegen. Diese Verpflichtung endet nicht, bevor er über die Kaution abgerechnet hat. Wie viel Zeit dem Vermieter für die Abrechnung zuzubilligen ist, ist gesetzlich nicht geregelt und lässt sich nur anhand der Umstände des Einzelfalles beurteilen. |
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