· Fachbeitrag · Konkurrenzschutz (Teil 4)
Vertraglicher Konkurrenzschutz: Sachlicher, zeitlicher und persönlicher Geltungsbereich
von RA Markus Wolf, Niederzier
| Dieser Beitrag der Reihe zum vertraglichen Konkurrenzschutz befasst sich mit Fragen zum Geltungsbereich. |
1. Regelungen zum sachlichen Geltungsbereich
Beim sachlichen Geltungsbereich stellt sich die Frage, was vom Konkurrenzschutz umfasst ist. Hier kommt es auf den Wortlaut des Vertrags an.
a) Bedeutung der Hörgeräte-Entscheidung des BGH
Wie wichtig die Formulierungen zum Konkurrenzschutz sind, wird durch die Grundsatzentscheidung des BGH in seiner sogenannten Hörgeräte-Entscheidung deutlich (BGH 11.1.12, XII ZR 40/10, NJW 12, 844 = MK 12, 115): In dem dortigen Sachverhalt reklamierte ein Hörgerätegeschäft gegenüber dem Vermieter, dass der vertragliche Konkurrenzschutz verletzt sei. Ein anderer Mieter, eine HNO-Praxis, würde seit einiger Zeit auch Hörgeräte anbieten. Dies war in der Zwischenzeit durch eine gesetzliche Neuregelung möglich geworden. Im Mietvertrag war vereinbart: „Kein weiteres Optik- und Hörgerätegeschäft…“
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