· Fachbeitrag · Konkurrenzschutz (Teil 5)
Ausschluss des Konkurrenzschutzes kontra Betriebspflicht und/oder Sortimentsbindung
von RA Markus Wolf, Niederzier
| In gewerblichen Mietverträgen wird der Mieter oft verpflichtet, das Geschäft aktiv zu betreiben (Betriebspflicht) oder auf der Mietfläche ein festes Sortiment anzubieten (Sortimentsbindung). Für sich genommen sind solche Vereinbarungen unbedenklich. Problematisch wird es, wenn sie zusammentreffen. Der Beitrag zeigt, wie solche kumulativen Klauseln zu bewerten sind. |
1. Zulässige Klauselkombinationen
Als zulässig bzw. noch zulässig werden von der Rechtsprechung die folgenden Klauselkombinationen erachtet:
- Ausschluss Konkurrenzschutz + Betriebspflicht: (OLG Naumburg NZM 08, 772).
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