· Fachbeitrag · Konzessionsrisiko
Kündigungsrecht wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage
| Können Mieträume nicht wie vertraglich vorgesehen als Spielhalle genutzt werden und ist die vertragliche Übertragung des Konzessionsrisikos auf den Mieter unwirksam, kann eine Kündigung des Vermieters wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 S. 2 BGB) berechtigt sein. |
Es wäre krass unbillig, wenn der Vermieter dem Mieter die Mieträume weiterhin ohne Gegenleistung belassen müsste, weil die Miete auf Null gemindert ist, ohne dass es irgendeinen Anhalt dafür gibt, dass die vertragsgemäße Nutzung als Spielhalle noch möglich wird (KG 14.7.14, 8 U 140/13, Abruf-Nr. 142425).
Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 145 | ID 42875809