· Fachbeitrag · Mietmangel
Gesetzliche Rauchverbote lösen keine Umrüstungspflicht des Verpächters aus
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
(BGH 13.7.11, XII ZR 189/09, Abruf-Nr. 112816) |
Sachverhalt
Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (NRauchSchG RP, GVBl 07, 188) durfte in der von der Klägerin gepachteten Gaststätte nicht mehr geraucht werden. Von ihr geforderte Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs lehnte die beklagte Verpächterin ab.
Entscheidungsgründe
Die Schadenersatzklage wegen Umsatzrückgangs als Folge des Rauchverbots bleibt in allen Instanzen erfolglos. Der BGH verneint sowohl einen Mangel der Pachtsache als auch eine Umrüstungspflicht des Verpächters.
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