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  • · Fachbeitrag · Mietmangel

    Gesetzliche Rauchverbote lösen keine Umrüstungspflicht des Verpächters aus

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

    • 1.Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar.
    • 2.Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehenen Raucherbereich einrichten kann.

    (BGH 13.7.11, XII ZR 189/09, Abruf-Nr. 112816)

     

    Sachverhalt

    Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (NRauchSchG RP, GVBl 07, 188) durfte in der von der Klägerin gepachteten Gaststätte nicht mehr geraucht werden. Von ihr geforderte Umbaumaßnahmen zur Schaffung eines den Anforderungen des Nichtraucherschutzgesetzes entsprechenden Raucherbereichs lehnte die beklagte Verpächterin ab.

     

    Entscheidungsgründe

    Die Schadenersatzklage wegen Umsatzrückgangs als Folge des Rauchverbots bleibt in allen Instanzen erfolglos. Der BGH verneint sowohl einen Mangel der Pachtsache als auch eine Umrüstungspflicht des Verpächters.