· Nachricht · Mietmangel
Nähe zur Schule kann Mangel der gemieteten Spielhalle begründen
| Wird in einem Mietvertrag als Nutzungszweck der Betrieb einer Spielhalle vereinbart und werden die landesrechtlich geregelten Mindestabstände zwischen Spielhalle und geschützten Einrichtungen (hier: Schule) unterschritten, begründet die Nutzungsuntersagung der Spielhalle durch die zuständige Behörde einen Mangel der Mietsache (OLG Dresden 24.6.20, 5 U 653/20, Abruf-Nr. 218137 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 193 | ID 46892701