· Nachricht · Modegeschäft
Raumtemperatur: In der Ankleidekabine muss niemand zittern
| Räume, die als Modegeschäft vermietet sind, müssen eine Raumtemperatur aufweisen, die sowohl für Kunden als auch Mitarbeiter erforderlich und üblich sind, d. h. zwischen 20 Grad und 26 Grad (OLG Rostock 17.5.18, 3 U 78/169, Abruf-Nr. 202896 ). Ist streitig, ob der Vermieter einen Mietmangel beseitigt hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast hierfür. |
Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 184 | ID 45344723