· Fachbeitrag · Nebenkosten
Die formularvertragliche Umlage von Centermanagementkosten ist unwirksam
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Mietvertrags über Geschäftsräume, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des „Centermanagers“ auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam; die Wirksamkeit einer daneben ausdrücklich vereinbarten Übertragung von Kosten der „Verwaltung“ wird dadurch allerdings nicht berührt (BGH 26.9.12, XII ZR 112/10, Abruf-Nr. 123571). |
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die wirksame Umlage von „Centermanagementkosten“. Das OLG hat die Klage teilweise wegen Unwirksamkeit der folgenden Klausel abgewiesen. Die Revision der Klägerin hat zum Teil Erfolg.
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Sämtliche Nebenkosten des Nahversorgungszentrums, insbesondere alle Kosten des Betriebes und der Instandhaltung der technischen Anlagen werden von allen Mietern anteilig getragen. Nebenkosten werden in ihrer tatsächlich nachgewiesenen Höhe ohne Beschränkung auf die in der Anl. 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Kosten auf die Mieter umgelegt. Insbesondere sind dies die Kosten für: Heizung, darin enthalten die Kosten des Betriebs, der Wartung und Pflege und die Instandhaltung sowie des Energieverbrauchs aller Einrichtungen, die Heizungs- und Lüftungsanlage betreffend ... Hausmeister, Betriebspersonal, Centermanager und Verwaltung ... die Wartung und Instandhaltung aller technischen Einrichtungen einschließlich der Kosten des Betriebs ... Versicherungen. |
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