· Fachbeitrag · Bestellerprinzip
Keine 35 EUR Maklergebühr für Wohnungsbesichtigung
| Ein Makler darf keine Gebühr von 35 EUR für die Besichtigung einer Wohnung verlangen (LG Stuttgart 15.6.16, 38 O 10/16 KfH, Abruf-Nr. 187254 ). |
Eine solche Gebühr zu fordern ist vor dem Hintergrund des Bestellerprinzips wettbewerbswidrig. Seit dem 1.6.15 regelt § 2 Abs. 1a WoVermRG, dass die klassische Vermittlungsprovision für den Wohnungssuchenden wegfällt. Dazu gehören auch sonstige Pauschalen und Gebühren. Sie sind als Umgehung des Bestellerprinzips nicht erlaubt. Daher untersagte das LG Stuttgart dem Makler, eine Besichtigungsgebühr zu erheben.
Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 129 | ID 44117522