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  • 24.10.2024 · Nachricht · Datenschutz

    Wohnungsfotos für Makler-Exposé nur mit Einwilligung des Mieters

    | Ein Makler macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwendet, ohne über eine Einwilligung der Mieter zu verfügen. Anderes gilt, wenn die Mieter ihn selbst wegen der Fotos hereingebeten haben (LG Frankenthal 4.6.24, 3 O 300/23, Abruf-Nr. 244154 ). |