· Fachbeitrag · Bundeswirtschaftsministerium
Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung
von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf
| Im Bundesanzeiger (AT) vom 29.7.16 steht jetzt die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlassene „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich vom 13.7.16“ ( www.iww.de/sl1933 ). Hier die wichtigsten Punkte. |
Checkliste / Was die Richtlinie fördert und was nicht (im Einzelnen Nr. 3.1 ff.) |
Gefördert werden u. a: :
Beide Fördertatbestände können miteinander kombiniert werden. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können optional zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bereits installierten Anlagen gefördert werden. Förderfähig sind die Anschaffung und die professionelle Installation von:
Nicht gefördert werden u. a. :
|
Gem. Ziff. 3.2 ist die Förderung eine Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Netto-Rechnungsbetrag für förderfähige Anlagen und Leistungen an den Antragsteller gewährt. Förderfähig sind nur Ausgaben, die sich unmittelbar auf die Maßnahme beziehen und die nachgewiesen werden können.
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