· Fachbeitrag · Eichgültigkeit
Wasser- und Wärmezähler: Neue Eichordnung beseitigt Zweifel zum Beginn der Gültigkeitsdauer
von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf
| Der Beginn der Eichgültigkeitsdauer für Kalt- und Warmwasser- sowie für Wärmezähler ist ab 17.6.11 neu geregelt (EichO BGBl 11, 1035). Vermieter können jetzt leichter erkennen, ob ihre Zähler noch geeicht sind. |
1. Grundfragen zur Eichung
Vielen Vermietern ist nicht bewusst, dass sie Messgeräte nach § 7h EichO - dazu zählen Wasser und Wärmezähler - regelmäßig eichen lassen müssen. Wichtig ist dafür, die Eichgültigkeitsdauer zu kennen. Sie beträgt bei
- Kaltwasserzählern sechs Jahre und
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