19.07.2013 · Fachbeitrag · Eigentümerinsolvenz
Zwangsverwaltung in selbst genutztes Wohneigentum
| Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbst genutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der Besitzergreifung des Zwangsverwalters das Recht des Schuldners entgegengehalten werden, ihm die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume unentgeltlich zu belassen (BGH 25.4.13, IX ZR 30/11, Abruf-Nr. 131718 ). |
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