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  • 20.01.2017 · Fachbeitrag · Ersatzvornahme

    Schimmelbeseitigungsmaßnahmen dulden keinen Aufschub

    | Wird ein Vermieter zur fachgerechten Schimmelbeseitigung in einer Wohnung verurteilt, handelt es sich um eine vertretbare Handlung, die auch von einem Dritten, insbesondere von einem Handwerksbetrieb vorgenommen werden kann. Die Vollstreckung aus dem Urteil erfolgt nach § 887 Abs. 1 ZPO (AG Bremen 29.12.16, 9 C 447/13, Abruf-Nr. 191375 ). |