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  • 28.08.2017 · Nachricht · Fehlende Wärmemengenzähler

    Nicht immer ist pauschale Kürzung der Abrechnung möglich

    | Der Mieter kann die Heizkostenrechnung nicht nach § 12 Abs. 1 S. 1 HeizkV um 15/100 kürzen, nur weil der Vermieter es entgegen § 9 Abs. 2 S. 1 HeizkV unterlassen hat, Wärmemengenzähler zu installieren, wenn er dennoch nach erfasstem Verbrauch abrechnet. |