· Fachbeitrag · Heizkosten
Das Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV
von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf
| Zu dem bislang bestehenden 15-prozentigen Kürzungsrecht ist mit der Heizkostennovelle 2021 ein zweifach gegliedertes 3-prozentiges Kürzungsrecht nach § 12 HeizkostenV hinzugekommen (BGBl. 21, 4967). Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten. |
1. Kernpunkte des Kürzungsrechts
Die für das bisherige Kürzungsrecht anwendbaren Grundsätze des Geltendmachens, der Verjährung usw. gelten auch für die neuen Kürzungsrechte.
- Bestehende Kürzungsrechte können vom Wohn- und Geschäftsraummieter geltend gemacht werden, auch vom Mieter einer Eigentumswohnung gegen den vermietenden Eigentümer. Letzterer hat aber kein Kürzungsrecht gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig