· Fachbeitrag · Gegenstandswert
Richtige Gegenstandswertbemessung bei Wohnraummietvertragsgestaltung
von Diplom Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Bei der Abrechnung der anwaltlichen Vergütung wird oft der Fehler gemacht, dass man die korrekte Wertermittlung zu sehr vernachlässigt. Dabei gilt: Ohne richtige Wertermittlung, keine richtige Abrechnung. Der folgende Beitrag zeigt Fehler auf, die Rechtsanwälten bei der Vertragsgestaltung von Wohnraummietverträgen immer wieder unterlaufen. |
1. Wertermittlungsgrundsätze
Die Gegenstandswertbestimmung hängt davon ab, ob sich die anwaltliche Tätigkeit auf ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren erstreckt. Dabei gilt es die Regelung § 23 Abs. 1 S. 1, 2 bzw. Abs. 3 RVG zu beachten.
a) Rechtsanwalt wird in einem gerichtlichen Verfahren tätig
Hier richtet sich der Gegenstandswert nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG).
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