Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gegenstandswert

    Richtige Gegenstandswertbemessung bei Wohnraummietvertragsgestaltung

    von Diplom Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Bei der Abrechnung der anwaltlichen Vergütung wird oft der Fehler gemacht, dass man die korrekte Wertermittlung zu sehr vernachlässigt. Dabei gilt: Ohne richtige Wertermittlung, keine richtige Abrechnung. Der folgende Beitrag zeigt Fehler auf, die Rechtsanwälten bei der Vertragsgestaltung von Wohnraummietverträgen immer wieder unterlaufen. |

    1. Wertermittlungsgrundsätze

    Die Gegenstandswertbestimmung hängt davon ab, ob sich die anwaltliche Tätigkeit auf ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren erstreckt. Dabei gilt es die Regelung § 23 Abs. 1 S. 1, 2 bzw. Abs. 3 RVG zu beachten.

     

    a) Rechtsanwalt wird in einem gerichtlichen Verfahren tätig

    Hier richtet sich der Gegenstandswert nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG).