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  • · Fachbeitrag · Grundbuchrecht

    WEG Veräußerung einer Teilfläche

    | Wollen die Mitglieder einer WEG eine Teilfläche ihres Wohnungseigentumsgrundstücks abtrennen und veräußern, müssen sie hierzu nicht sämtliche Sondereigentumsrechte, sondern nur diejenigen im Bereich der abzutrennenden Teilfläche aufheben. |

     

    Dabei entstehende isolierte Miteigentumsanteile müssen mit einem oder mehreren anderen Miteigentumsanteilen am Restgrundstück verbunden werden. Das gilt auch, wenn das Gebäude, das im Bereich der abzuschreibenden Teilfläche liegen sollte, noch nicht erbaut ist, die Wohnungsgrundbuchblätter schon angelegt sind (KG Berlin 25.10.11, 1 W 479-480/11, Abruf-Nr. 114111).

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 1 | ID 30681840