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  • 19.06.2013 · Fachbeitrag · Grundstücksteilung

    „Kauf bricht nicht Miete“ auch bei Teilung eines Grundstücks

    | Wird ein vermietetes Grundeigentum geteilt und werden die Teile dann an verschiedene Erwerber veräußert, tritt mit dem Erwerb der Teile keine ­Teilung des Mietvertrags in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein. Statt dessen werden die einzelnen ­Erwerber auf Vermieterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (OLG Hamm 21.2.13, 10 U 109/12, Abruf-Nr. 131831 ). |