22.10.2018 · Nachricht · Haftung
Schreckhafter Mieter erhält kein Schmerzensgeld
| Der Vermieter haftet nicht für eine Verletzung, die sich der Mieter zuzieht, weil er sich durch das Herabstürzen eines defekten Außenrollos und des damit verbundenen Lärms so erschrickt, dass er das Gleichgewicht verliert, die Treppe hinunterstürzt und sich dabei erhebliche Verletzungen zuzieht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig