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  • 22.10.2018 · Nachricht · Haftung

    Schreckhafter Mieter erhält kein Schmerzensgeld

    | Der Vermieter haftet nicht für eine Verletzung, die sich der Mieter zuzieht, weil er sich durch das Herabstürzen eines defekten Außenrollos und des damit verbundenen Lärms so erschrickt, dass er das Gleichgewicht verliert, die Treppe hinunterstürzt und sich dabei erhebliche Verletzungen zuzieht. |