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  • 22.01.2014 · Fachbeitrag · Immobilienkauf

    Befall mit Silberfischchen ist ein Mangel der Kaufsache

    | Der Befall eines erworbenen Wohngebäudes mit Silberfischchen stellt jedenfalls bei einem massiven Auftreten der Tiere unabhängig von ihrer Einstufung als Schädlinge einen Mangel im kaufrechtlichen Sinne dar (LG Frankenthal 18.12.13, 6 O 420/12, Abruf-Nr. 140184 ). |