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  • 20.01.2022 · Nachricht · Mietmangel

    Vermieter muss Schädlingsbefall bedingungslos beseitigen

    | Schädlinge stellen einen Mietmangel dar, den grundsätzlich der Vermieter beseitigen muss. Er kann die Arbeiten nicht davon abhängig machen, dass der Mieter auf eigene Initiative und Kosten eine Ersatzunterkunft sucht (AG Frankfurt/Main 21.6.21, 33 C 1888/21, Abruf-Nr. 226813 ). |