20.02.2014 · Fachbeitrag · Insolvenz
Anfechtung bei Überlassung der Mietsache durch Gesellschafter
| Die Zahlung der Miete für ein Grundstück, welches ein Gesellschafter an die Gesellschaft vermietet hat, stellt nicht per se eine Befriedigung einer „gleichgestellten Forderung“ i.S. von § 135 Abs. 1 InsO dar, die gegebenenfalls der insolvenzrechtlichen Anfechtung unterliegt. |
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