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  • 21.05.2014 · Fachbeitrag · Miete

    Haftung des Stromlieferers für Stromunterbrechung

    | Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Gewerberaummieter einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, haftet dem Vermieter nicht für einen Schaden, der entsteht, weil der Strom wegen Zahlungsverzugs des Mieters abgestellt wurde (hier: wegen Frosts geplatzte Leitungen). |