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  • 28.10.2015 · Fachbeitrag · Mietrechtsstreit

    Keine gute Idee: Anwalt beleidigt eigenen Vermieter vor Gericht

    | Der Wohnungsmieter war zugleich Anwalt in eigener Sache. Im Mietrechtsstreit bezeichnete er seinen Vermieter vor Gericht als charakterlich verdorben. Dies erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB). |