· Nachricht · Nachbarschaftsrecht
Holzstapel an der Grundstücksgrenze muss hingenommen werden
| Ist ein direkt an der Grundstücksgrenze errichteter Holzstapel weniger als zwei Meter hoch, muss er nicht entfernt werden. Der 3-Meter-Abstand gemäß § 8 Abs. 6 LBauO RP muss nicht beachtet werden. |
Dies gilt auch dann, wenn der Holzstapel zu einem teilweisen Lichtentzug für eine nachbarliche Thuja-Hecke führt. Dies hat das Amtsgericht Wittlich entschieden (AG Wittlich 25.10.16, 4b C 501/15).
Quelle: ID 44693747