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  • · Nachricht · Räumung

    Versagung einer Räumungsfrist trotz drohender Obdachlosigkeit

    | Eine Räumungsfrist gem. § 721 ZPO kann ausnahmsweise auch versagt werden, wenn dem Mieter durch die Räumungsvollstreckung die Obdachlosigkeit droht (LG Berlin 9.7.19, 67 T 69/19, Abruf-Nr. 211151 ). |

     

    Dies hat das LG Berlin in einem Fall angenommen, in dem der Mieter seit über fünf Jahren die Wohnung rechtswidrig vorenthielt, ohne hierfür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 170 | ID 46098729