· Nachricht · Räumung
Versagung einer Räumungsfrist trotz drohender Obdachlosigkeit
| Eine Räumungsfrist gem. § 721 ZPO kann ausnahmsweise auch versagt werden, wenn dem Mieter durch die Räumungsvollstreckung die Obdachlosigkeit droht (LG Berlin 9.7.19, 67 T 69/19, Abruf-Nr. 211151 ). |
Dies hat das LG Berlin in einem Fall angenommen, in dem der Mieter seit über fünf Jahren die Wohnung rechtswidrig vorenthielt, ohne hierfür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 170 | ID 46098729