07.12.2015 · Fachbeitrag · Räumungsschutz
Missbrauchsschranke für den täuschenden Mieter
| Das angebliche Bestehen von Untermietverhältnissen über eine zu räumende Ladenfläche, zu denen der Hauptmieter im Räumungsrechtsstreit keine näheren Angaben gemacht hat, reicht nicht dazu aus, Vollstreckungsschutz gegen die Räumung nach § 765a ZPO zu gewähren. |
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