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  • 07.12.2015 · Fachbeitrag · Räumungsschutz

    Missbrauchsschranke für den täuschenden Mieter

    | Das angebliche Bestehen von Untermietverhältnissen über eine zu räumende Ladenfläche, zu denen der Hauptmieter im Räumungsrechtsstreit keine näheren Angaben gemacht hat, reicht nicht dazu aus, Vollstreckungsschutz gegen die Räumung nach § 765a ZPO zu gewähren. |