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  • · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Versicherte können „schwarze Liste“ einsehen

    von Christian Noe B.A., Rechtsanwaltsfachangestellter, Leipzig

    | Kein Zweifel, Vermieter profitieren von einer Rechtsschutzversicherung. Gerade eine Zwangsräumung kann sehr kostspielig werden. Was jedoch, wenn Policen gekündigt oder Neuanträge abgelehnt werden? Versicherungsnehmer können Auskünfte über ihre von der Versicherungswirtschaft gesammelten Daten einholen. Der Beitrag erklärt, warum dies sinnvoll sein kann. |

    1. Gesammelte Daten über Versicherungsnehmer

    Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) startete am 1.4.11 neu und wird von der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betrieben. Das HIS ist eine Auskunftei i.S. des Bundesdatenschutzgesetzes. Zu den Kategorien, die sich im HIS finden, gehören

    • atypische Schadenhäufigkeiten,
      Es ist zwingend eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen. Nicht benötigte Angaben (z.B. Personalausweisnummer) dürfen geschwärzt werden. Anfragen können ausschließlich schriftlich, nicht jedoch telefonisch oder via E-Mail gestellt werden. Auskunftsformulare werden von der IIRFP GmbH zum Download angeboten ().