· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Versicherte können „schwarze Liste“ einsehen
von Christian Noe B.A., Rechtsanwaltsfachangestellter, Leipzig
| Kein Zweifel, Vermieter profitieren von einer Rechtsschutzversicherung. Gerade eine Zwangsräumung kann sehr kostspielig werden. Was jedoch, wenn Policen gekündigt oder Neuanträge abgelehnt werden? Versicherungsnehmer können Auskünfte über ihre von der Versicherungswirtschaft gesammelten Daten einholen. Der Beitrag erklärt, warum dies sinnvoll sein kann. |
1. Gesammelte Daten über Versicherungsnehmer
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) startete am 1.4.11 neu und wird von der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betrieben. Das HIS ist eine Auskunftei i.S. des Bundesdatenschutzgesetzes. Zu den Kategorien, die sich im HIS finden, gehören
- atypische Schadenhäufigkeiten,
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